Info Center
<span lang ="de">Chancen-Aufenthaltsrecht</span>
Das deutsche Chancen-Aufenthaltsrecht bietet Personen mit einer bestehenden Duldung in Deutschland die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Um dieses Recht zu nutzen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.
Zunächst einmal sollte die betreffende Person bereits mindestens fünf Jahre bis zum Stichtag am 31. Oktober 2022 in Deutschland gelebt haben. Während dieser Zeit sollte ihr Aufenthaltsstatus kontinuierlich geduldet, gestattet oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gewesen sein. Des Weiteren ist die ausdrückliche Zustimmung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erforderlich. Vorstrafen aufgrund vorsätzlicher Straftaten sind ein Ausschlusskriterium. Ebenso sollten keine wiederholten vorsätzlichen Falschangaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht worden sein.
Falls die Ausländerbehörde das Chancen-Aufenthaltsrecht gewährt, gelten einige zusätzliche Regelungen. Zum einen erhalten auch Familienangehörige der Kernfamilie, die mit der Hauptperson in derselben Wohnung leben, eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, selbst wenn sie weniger als fünf Jahre in Deutschland verbracht haben. Des Weiteren wird eine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erteilt, sofern die betreffende Person nicht bereits berufstätig ist. Im Falle von staatlicher Unterstützung haben die Begünstigten Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (“Bürgergeld”) statt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erreichen, müssen die Antragsteller innerhalb der 18 Monate bestimmte Ziele erreichen. Hierzu gehören ausreichende mündliche Deutschkenntnisse auf dem A2-Niveau, der Nachweis, den Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit sichern zu können, sowie die Klärung der eigenen Identität.
Falls die erforderlichen Kriterien innerhalb der vorgegebenen 18 Monate nicht erfüllt werden können und weiterhin Duldungsgründe vorliegen, besteht die Gefahr, wieder in den Duldungsstatus zurückversetzt zu werden.